Ab 2026: Mindestlohn steigt auf € 13,90; Minijob-Grenze steigt auf € 603
23. Oktober 2025

Keine Hinweisschreiben mehr zu fälligen Steuervorauszahlungen

Es war bis Ende 2025 bürgerfreundliche Praxis der Finanzverwaltung, die Steuerbürger vierteljährlich schriftlich auf fällige Steuervorauszahlungen hinzuweisen.

Mit Beginn 2026 ist damit Schluss. Es gibt keine Hinweisschreiben mehr. Doch anstatt im letzten Hinweisschreiben im Dezember 2025 ausdrücklich darauf hinzuweisen, erfolgt die Einstellung der Hinweisschreiben still und leise. Mit der Folge, dass etliche Steuerbürger nun mit einer Mahnung der Finanzkasse für die erste Steuervorauszahlung in 2026 konfrontiert wurden.

Die Reaktion der Steuerverwaltung hierzu: Der Steuerbürger solle sich selbst zu den Fälligkeiten der Steuervorauszahlungen organisieren. Und im Übrigen könne eine Einzugsermächtigung dafür sorgen, dass in Zukunft Fälligkeiten nicht mehr verpasst werden.

Also: Entweder die einzelnen Fälligkeitstermine mit den Beträgen vormerken. Oder ein SEPA-Lastschriftmandat mit der Finanzkasse einrichten. Hinweis: Sollte ein Betrag falsch abgebucht werden, dann kann die Abbuchung problemlos widerrufen werden und der Betrag kommt zurück auf`s eigene Bankkonto. Das Formular zur Lastschrift ist auf der Homepage der bayerischen Finanzverwaltung abrufbar.