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Rechtsform wechseln und Steuerlast senken – Steuerberater in Rosenheim

Zeichnen sich bei Einzel- oder Personenfirmen nachhaltig höhere Gewinne ab, so könnte ein Wechsel in die GmbH interessant sein. Denn hier wird der Gewinn mit 25 % bis 30 % versteuert – je nach Gewerbesteuerhebesatz. Zwar gelten in der Einzel- und Personenfirma ähnliche Steuersätze, wenn dort der Gewinn zum großen Teil nicht entnommen wurde. Allerdings kann sich der Unternehmer in der GmbH ein Gehalt auszahlen lassen und als Betriebsausgabe buchen. Dadurch wird in der GmbH zudem der Gewerbesteueraufwand reduziert. Bei Einzel- und Personenfirmen unterliegt der „Unternehmerlohn“ dagegen der Gewerbesteuer, soweit er den Freibetrag von € 24.500 übersteigt.

 

Ist der Wechsel in die GmbH kein Thema, so kann die Einzel- und Personenfirma auf Antrag den Gewinn bzw. die Gewinnanteile mit nur 28,5 % auf den nicht entnommenen Gewinn versteuern. Allerdings erfolgt eine Nachversteuerung mit 25 %, wenn dieser Gewinn in späteren Jahren doch entnommen werden sollte (Entnahmen eines Jahren sind höher als der Gewinn). Diese Steuerbegünstigung ist immer dann interessant, wenn die laufenden Entnahmen stets deutlich niedriger sind als der Gewinn.

 

Bleiben Sie aktiv !

 

Ihr Winfried Dinglreiter

Steuerberater in Rosenheim