Vorsicht bei zinslosen Gesellschafterdarlehen
2. April 2018
Steuertipp zur Gewinnminderung – Steuerberater in Rosenheim
3. April 2018

So planen Sie Betriebsveranstaltungen richtig

Die Veranstaltung muss betrieblich veranlasst sein. Das ist der Fall, wenn grundsätzlich alle Mitarbeiter eingeladen sind. Begleitpersonen (z. B. Ehefrau bzw. Partner) sind dabei unschädlich. Auch Geschäftspartner der Firma dürfen daran teilnehmen. Alle Kosten sind dann Betriebsausgaben.

Bei Mitarbeitern gilt allerdings der lohnsteuerliche Freibetrag von € 110,00 je Mitarbeiter zu beachten. Das bedeutet, dass die Gesamtkosten der Veranstaltung (inkl. USt) durch die Anzahl der Teilnehmer (Mitarbeiter, Begleitpersonen, Geschäftspartner) dividiert werden. Soweit der Betrag je Teilnehmer unter € 110,00 liegt, ist das lohnsteuerlich nicht relevant. Allerdings ist zu beachten, dass bei Mitarbeitern mit Begleitperson der Betrag je Teilnehmer verdoppelt wird. Soweit dann der verdoppelte Betrag über € 110,00 liegt, ist der übersteigende Betrag als geldwerter Vorteil zu versteuern (pauschal mit 25 %, keine Sozialbeiträge).

Bei Geschäftspartnern (zuzüglich evt. Begleitperson) gilt die € 110,00-Grenze nicht, weil sie keine Mitarbeiter sind. Hier erfolgt stattdessen eine Aufteilung des Betrags je Teilnehmer nach Bewirtungskosten und sonstige Zuwendungen. Die Bewirtungskosten sind mit 70 % als Betriebsausgabe abzugsfähig. Der Anteil für Zuwendungen ist nach § 37 b EStG pauschal zu versteuern mit 30 % (erfolgt über LSt-Anmeldung für den Monat der Veranstaltung).

Bei der Umsatzsteuer gilt die Freigrenze von € 110,00. D.h., liegt der Betrag je Teilnehmer über € 110,00 brutto, ist insgesamt kein Vorsteuerabzug zulässig.

Bei der Planung und Kostenkalkulation bietet sich an, den Betrag je Teilnehmer nach Möglichkeit auf € 55,00 zu begrenzen und den Anteil der Bewirtungskosten möglichst hoch zu gestalten. So reduziert sich der Anteil der allgemeinen Zuwendungen. Auch kommt es auf die tatsächliche Anzahl der Teilnehmer an – nicht auf die Anzahl der Anmeldungen. Hier sollten Erfahrungswerte aus den Vorjahren herangezogen werden.

 

Bleiben Sie aktiv !

 

Ihr Winfried Dinglreiter

Steuerberater in Rosenheim