Antrag auf Soforthilfe der Bundesregierung 01.04.
1. April 2020
Änderung der Umsatzsteuersätze ab Juli 2020
8. Juni 2020

Antrag auf Soforthilfe der Bundesregierung 10.04.

Corona-Krise: KfW-Schnellkredit für Mittelstand

 

Zur Abwehr der wirtschaftlichen Schwierigkeiten und drohender Liquiditätsengpässe in der Corona-Krise hatte die Bundesregierung bereits vor Wochen bei der bundeseigenen Förderbank KfW einen sog. Unternehmerkredit mit bis zu 90 % Haftungsfreistellung für die Hausbank des Unternehmers aufgelegt.

Doch es mehrten sich die Beschwerden, dass die Hausbanken selbst bei einem Kreditrisiko von 10 % nur zögerlich die Kreditanfrage unterstützen. Ein Förderkredit der KfW muss bei der Hausbank beantragt werden, die auch die Risikoprüfung vornimmt.

Um dem Abhilfe zu verschaffen und eine zügige Zuteilung von liquiden Mitteln zu ermöglichen, legt die Bundesregierung nun den KfW-Schnellkredit auf.

Der Kredit ist zu 100 % abgesichert. Die Hausbank trägt nun kein Kreditrisiko mehr. Somit entfällt auch die obligatorische Risikoprüfung durch die Bank. Das soll die Chance für Unternehmen deutlich erhöhen, eine Kreditzusage zu erhalten.

Der KfW-Schnellkredit zielt auf Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeiter, die mindestens seit Januar 2019 aktiv sind und zuletzt einen Gewinn erzielt haben – entweder in 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre.

Die Laufzeit des Schnellkredits beträgt zehn Jahre und der Zinssatz 3 % p.a.

Die Kreditanfrage erfolgt über die Hausbank.