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Kassensystem und Sicherheitsmodul: Fristverlängerung

Im Oktober 2019 hatten wir informiert, dass die Frist für die vorgeschriebene Aufrüstung von Kassensystemen mit einem zertifizierten Sicherheitsmodul (TSE) bis 30.9.2020 verlängert wurde.

Zur Erinnerung: Mit dem Einbau dieses Sicherheitsmoduls möchte die Finanzverwaltung Manipulationen bei Kasseneingaben ausschließen.

Wegen der Corona-Krise war nun überlegt worden, ob diese Frist über den September 2020 hinaus verlängert werden soll. Das Bundesfinanzministerium hat dies abgelehnt.

Nun hat das Bayerische Finanzministerium festgelegt, dass unter zwei Voraussetzungen diese Frist zur Aufrüstung bis 31.März 2021 verlängert werden kann.

Voraussetzungen: Das Sicherheitsmodul (TSE) muss nachweislich bis 31.8.2020 beim Kassenaufsteller bestellt sein. Zudem muss der Kassenaufsteller bestätigen, dass der Einbau bzw. die Aufrüstung nicht bis 30.9.2020 durchgeführt werden kann. Das Gleiche gilt, wenn der Einbau einer cloud-basierten TSE vorgesehen ist, diese jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist.

Für die Verlängerung der Frist über den 30.9.2020 hinaus ist kein Antrag an das Finanzamt erforderlich. Es reicht die Aufbewahrung der Bestellung und Bestätigung.

Soweit noch nicht geschehen, umgehend mit dem Kassenaufsteller Kontakt aufnehmen.