Der Gewinn lässt sich schnell mindern, wenn noch bis Jahresende notwendige Reparaturen an Betriebsausstattungen oder am Firmengebäude vorgenommen werden. Sollten diese Arbeiten zwar bereits begonnen worden, aber nicht mehr bis Jahresende abgeschlossen sein, könnte eine Zwischenabrechnung von der ausführenden Firma angefordert und noch als Betriebsausgabe abgezogen werden. Kann jedoch der Reparaturaufwand erst im neuen Jahr vergeben werden, lässt sich mit einer Rückstellung für unterlassene Instandhaltungen im Jahresabschluss ebenfalls noch der Gewinn des aktuellen Jahres mindern. Dazu ist die Höhe des Reparaturaufwandes zu schätzen und im Jahresabschluss als Betriebsausgabe zu buchen. Wichtig: Die Reparatur muss bis März des Folgejahres abgeschlossen sein.
Bleiben Sie aktiv !
Ihr Winfried Dinglreiter
Steuerberater in Rosenheim