Aufwendungen des Unternehmers für Sachzuwendungen oder Geschenke an Mitarbeiter können regelmäßig als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Allerdings ist die Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht zu prüfen. Handelt es sich um übliche Aufmerksamkeiten aus besonderem persönlichen Anlass (Geburtstag, Hochzeit, Geburt Kind usw.) bleibt der Wert bis € 60,00 je Anlass lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
Sachzuwendungen an Mitarbeiter (z.B. Waren-/Tankgutschein der Firma) bleiben generell lohnsteuerfrei, wenn der Wert die Freigrenze von € 44,00 monatlich nicht übersteigt. Beispiel: Mitarbeiter tankt für privaten Pkw monatlich bis zu € 44 Benzin auf Kosten der Firma.
Für teurere Sachzuwendungen kann der Unternehmer die Lohnsteuer für die betroffenen Mitarbeiter pauschal mit 30 % übernehmen.
Bleiben Sie aktiv !
Ihr Winfried Dinglreiter
Steuerberater in Rosenheim