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Wann sind Sachzuwendungen an Mitarbeiter steuerfrei?

Aufwendungen des Unternehmers für Sachzuwendungen oder Geschenke an Mitarbeiter können regelmäßig als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Allerdings ist die Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht zu prüfen. Handelt es sich um übliche Aufmerksamkeiten aus besonderem persönlichen Anlass (Geburtstag, Hochzeit, Geburt Kind usw.) bleibt der Wert bis € 60,00 je Anlass lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.

Sachzuwendungen an Mitarbeiter (z.B. Waren-/Tankgutschein der Firma) bleiben generell lohnsteuerfrei, wenn der Wert die Freigrenze von € 44,00 monatlich nicht übersteigt. Beispiel: Mitarbeiter tankt für privaten Pkw monatlich bis zu € 44 Benzin auf Kosten der Firma.

Für teurere Sachzuwendungen kann der Unternehmer die Lohnsteuer für die betroffenen Mitarbeiter pauschal mit 30 % übernehmen.

Bleiben Sie aktiv !

Ihr Winfried Dinglreiter

Steuerberater in Rosenheim