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3 Wege in die Selbstständigkeit – Steuerberater in Rosenheim

Für angehende Unternehmer gibt es im Wesentlichen drei Wege in die Selbständigkeit. Der Gründer kann sein Unternehmen zum einen mit einer eigenen Geschäftsidee gründen. Alternativ dazu kann er sein Unternehmen in Form eines Partnerbetriebs innerhalb eines Franchisesystems gründen. Beim dritten Weg könnte der Gründer die Nachfolge eines bestehenden Unternehmens antreten. Jede dieser drei Möglichkeiten hat Vor- und Nachteile sowie unterschiedliche Voraussetzungen, die es vor dem Hintergrund der persönlichen Gegebenheiten zu beleuchten gilt.

Variante 1: Eigene Geschäftsidee
Hier basiert das neue eigene Unternehmen auf einer zündenden Geschäftsidee. Diese Geschäftsidee macht allerdings allein noch kein Unternehmen aus. Vielmehr muss diese Idee zu einem wirtschaftlich nachhaltigen Geschäftsmodell im Rahmen eines Businessplans weiterentwickelt werden. Denn nicht jede Idee bietet ausreichend Potenzial für eine erfolgreiche Unternehmensgründung. Daher ist eine kritische Prüfung und Bewertung unerlässlich.

 

Es gibt naheliegende und erfolgversprechende Geschäftsideen. Manche Gründer entwickeln ihre Idee einfach aus einem persönlichen Hobby heraus. Oder nutzen Kenntnisse, Erfahrungen und Kontakte aus ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit. Oder sie haben im Alltag interessante Marktlücken, Trends, Produkte bzw. Dienstleistungen entdeckt, die sie für die eigene Unternehmensgründung nutzen möchten.

 

Letztlich geht es darum, dass die Geschäftsidee eine wesentliche Problemlösung oder Befriedigung von Bedürfnissen der potentiellen Kunden darstellt. Wenn es zur Geschäftsidee eine ausreichende Zielgruppe gibt, ist eine wichtige Hürde der Planung des eigenen Unternehmens genommen.

 

Manche Gründer scheuen den „großen Schritt“ in die Vollerwerbs-Selbstständigkeit. Stattdessen starten sie zunächst „nebenberuflich“ mit dem eigenen Unternehmen und möchten ihr Geschäftsmodell erproben. In beiden Fällen ist jedoch der Tatendrang und Unternehmergeist der entscheidende Erfolgsfaktor. Wichtig ist auch, zwar selbstkritisch und mit Überzeugung an die Sache heranzugehen, aber bloßen Bedenkenträgern kein großes Gehör zu schenken. Dazu passt die überlieferte Aussage des früheren Autopioniers Henry Ford: „Hätte ich meine Umgebung gefragt, was sie sich wünschen, hätten sie gesagt: schnellere Pferde.“ Gut, dass er nicht auf sie gehört hat und seiner Überzeugung gefolgt ist.

 

Variante 2: Einstieg in Franchisesystem

 

Eine interessante Alternative zur Unternehmensgründung ist das Franchising. Hier erfindet der Gründer das Rad nicht neu, sondern greift auf ein im Markt bereits bewährtes Geschäftsmodell zurück. Wer in ein Franchisesystem einsteigt, übernimmt ein vorgefertigtes und zumeist auch erprobtes Konzept für das eigene Unternehmen. Der Gründer erhält vom Franchisegeber (Inhaber der Geschäftsidee) mehr als nur die Lizenz nur Nutzung seiner gewerblichen Schutzrechte wie etwa der Marke. Vielmehr überlässt der Franchisegeber dem Gründer sein komplettes Know-how für dessen Unternehmen. Dabei kann der Gründer beim Franchisegeber auch auf wichtige zentrale Bereiche wie Marketing oder Einkauf zurückgreifen. Hinzukommen regelmäßige Erfahrungsaustausche mit den anderen Unternehmern im System und die Unterstützung im Netzwerk. Gerade in der Startphase stellt Franchising eine Unternehmensgründung mit doppeltem Boden dar.

 

Allerdings bleibt für den Gründer hier weniger Platz für die eigene unternehmerische Selbstverwirklichung. Auch läuft sein neues Unternehmen unter einer fremden Marke.

Der Gründer führt sein Unternehmen zwar rechtlich selbstständig, ist aber bei der Unternehmensführung an vielerlei Richtlinien des Franchisegebers gebunden. Sein unternehmerisches Risiko trägt der Gründer dennoch vollständig selbst. Zu beachten ist ferner der Kapitalbedarf. Dieser geht oft über den Bedarf einer klassischen Unternehmensgründung hinaus. Denn neben der üblichen Investition in die Ausstattung des eigenen Unternehmens fordern die meisten Franchisesysteme zu Beginn eine Einstiegsgebühr. Daneben fallen aus dem laufenden Geschäftsbetrieb monatliche Franchisegebühren für administrative Leistungen des Franchisegebers an.

 

Franchise-Systeme gibt es in nahezu allen Branchen. Informationen hierzu bieten diverse Franchise-Portale.

 

Variante 3: Unternehmensnachfolge

 

Sich selbständig machen muss nicht mit einer eigenen Unternehmensgründung zusammenhängen. Denn in vielen bestehenden Unternehmen steht derzeit und in den nächsten Jahren ein altersbedingter Wechsel der Inhaber oder Gesellschafter an. Diese Möglichkeit zur Übernahme oder zum Einstieg in ein etabliertes Unternehmen wird von Gründern noch zu selten erkannt und genutzt. Aber auch hier gilt es, genau das Für und Wider abzuwägen.

Zur Vorbereitung einer solchen Unternehmensnachfolge gehören die Risikoprüfung (Geschäftspotentiale auch in der Zukunft vorhanden?), die Unternehmensbewertung (was ist das Unternehmen wirklich wert?) und die Vertragsgestaltung. Hier ist natürlich eine intensive Beratung des Gründers notwendig. Dafür hat der Gründer allerdings die Möglichkeit, als Unternehmer nicht bei Null starten zu müssen. Er kann ein eingeführtes Unternehmen mit vorhandenen Produkten und Kunden, ein eingespieltes Personal und die betriebliche Infrastruktur übernehmen.

Wichtig ist jedoch, dass der Gründer keiner Fehleinschätzung des Unternehmenskaufwerts unterliegt. Denn die Finanzierung dieses Kaufpreises muss aus dem laufenden Geschäftsbetrieb – neben den anderen Kosten – bestritten werden. Ebenso wäre es bedenklich, wenn der Gründer keine ausreichende Management- und Branchenerfahrung mitbringt.

 

Auf der KfW-Nachfolgebörse können sich Gründer über Unternehmen informieren, die einen Nachfolger suchen.

 

Bleiben Sie aktiv !

 

Ihr Winfried Dinglreiter

Steuerberater in Rosenheim