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Gründer: Wann muss er mit welcher Steuer rechnen ? – Steuerberater in Rosenheim

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Junge Unternehmer und Existenzgründer müssen sich mit der Frage auseinander setzen, wann sie mit welcher Steuer rechnen müssen. Die Einkommensteuer ist die bekannteste Steuer. Doch sie besteuert den Gewinn eines Unternehmens. Und der Gewinn wird erst nach Ablauf eines Geschäftsjahres ermittelt. Bei der Einkommensteuer ergeben sich also zunächst keine Stress-Faktoren. Gleiches gilt bei der Körperschaftsteuer, wenn das junge Unternehmen in der Rechtsform einer UG bzw. GmbH unterwegs ist. Die erste Steuer, mit der junge Unternehmer und Existenzgründer rechnen müssen, ist die Umsatzsteuer. Gleich nach der Gründung und Zuteilung der Steuernummer beginnt bei dieser Steuer die Uhr zu ticken. Denn das Finanzamt verlangt dann monatlich die Einreichung einer Umsatzsteuer-Voranmeldung. Bei der Umsatzsteuer spielt es keine Rolle, ob das Unternehmen einen Gewinn oder Verlust erzielt. Hier geht es allein um die Erfassung der Geschäftsvorfälle und der damit verbundenen Rechnungen. Jede Rechnung ist grundsätzlich mit einer Umsatzsteuer versehen. Bei Ausgangsrechnungen spricht man von Umsatzsteuer, bei Eingangsrechnungen bzw. Bar-Quittungen von Vorsteuer. In der Umsatzsteuer-Voranmeldung sind die Umsatzerlöse des betreffenden Monats mit der Umsatzsteuer (idR. daraus 19 %) aufzuführen. Und im Gegenzug darf die Summe der Vorsteuern aus den Eingangsrechnungen bzw. Bar-Quittungen des Monats gegengerechnet werden. Ergibt sich ein Zahlbetrag (Umsatzsteuer höher als Vorsteuer), so ist dieser umgehend an das Finanzamt zu zahlen. Andererseits kann es auch zu einer Erstattung durch das Finanzamt kommen, wenn in einem Monat die Vorsteuern höher sind als die Umsatzsteuer – z. B. weil höhere Investitionen oder Ausgaben erfolgten. Stichtag zur Einreichung der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung ist der 10. des Folgemonats. Es gibt auch die Möglichkeit einer Dauerfristverlängerung. Dann verlängert sich die Frist um einen Monat. Das Finanzamt nimmt die Umsatzsteuer sehr ernst. Deshalb sollten junge Unternehmer und Existenzgründer ständige Korrekturen oder sonstige Unregelmäßigkeiten vermeiden. Das Finanzamt hat nämlich die Möglichkeit zur Nachschau. Dann kommt ein Prüfer ins Unternehmer und sichtet die Unterlagen. Grundsätzlich gilt: Wenn Umsatzsteuern nicht ordnungsgemäß gemeldet und abgeführt werden, kann sich schnell ein strafrechtlicher Tatbestand ergeben. Die Abwicklung der Umsatzsteuer-Voranmeldung hat noch fast jeder geschafft. Entscheidend ist, sich mit der Materie auseinanderzusetzen, eine ordentliche Buchführung aufzubauen und kompetente Hilfe in Anspruch zu nehmen.