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25. Februar 2019
Eilmeldung: Neuregelung bei 44 Euro-Gutscheinen
3. Februar 2020

Mindestlohn steigt

Mindestlohn steigt auf € 9,35 ab 1.1.2020; Arbeitszeit aufzeichnen

Auch wenn diese neue Grenze des Mindestlohns für die meisten Vergütungen von Mitarbeitern keine Rolle spielt, erinnern wir dennoch an die konsequente Umsetzung der Aufzeichnung der Arbeitszeit, Dies gilt für Minijobber und für Teilzeitkräfte. Ebenso erinnern wir an die Erstellung eines Arbeitsvertrages mit Ausweis der wöchentlichen Arbeitszeit.

Es geht hier darum, Nachforderungen in der Sozialversicherung zu vermeiden, wenn Um-rechnungen von angenommenen Arbeitszeiten zu einer höheren Vergütung führen würden (sog. Phantomlohn).