

Zum Jahresende möchte ich auf eine steuerliche Besonderheit im Zusammenhang mit Kapitalerträgen und Verlustverrechnung hinweisen. Dieser vorsorgliche Hinweis bezieht sich auf den Umstand, dass ich über die Entwicklung Ihres Kapitalvermögens in 2024 keine Kenntnis habe. Die Info ist dann wichtig, wenn bei mehreren Banken Kapitalvermögen liegt.
Haben Anleger mit einem Depot Verluste gemacht, werden diese automatisch mit Gewinnen bei demselben Finanzinstitut verrechnet. Können Verluste bankintern jedoch nicht (vollständig) ausgeglichen werden, überträgt die Bank diesen Rest-Verlust ins folgende Jahr.
Wer jedoch bei einer Bank (nicht ausgeglichene) Verluste und bei einer anderen Bank Gewinne erzielt hat, benötigt von der Bank eine Verlustbescheinigung über die im Jahr nicht ausgeglichenen Verluste. Diese Bescheinigung wird der Steuererklärung für 2024 beigelegt. Nur dann übernimmt das Finanzamt einen bankenübergreifenden Verlustausgleich. Dadurch verringert sich der Kapitalertrag und zu viel gezahlte Steuern werden erstattet.
Sollte bei Ihnen diese Konstellation vorliegen, müssen Sie bis 15.12.2024 generell bei allen Banken eine Verlustbescheinigung beantragen. Nur so können eventuell nicht ausgeglichene Verluste identifiziert und in der Steuererklärung verwendet werden.
Viele Grüße
Winfried Dinglreiter