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8. November 2022
Ab 2025: Mindestlohn steigt auf € 12,82;  Minijob-Grenze steigt auf € 556
20. November 2024

Mindestlohn steigt ab 1.1.2024 auf € 12,41;  Arbeitszeit aufzeichnen

Auch wenn diese neue Grenze des Mindestlohns für die meisten Vergütungen von Mitarbeitern keine Rolle spielt, erinnern wir dennoch an die konsequente Umsetzung der Aufzeichnung der Arbeitszeit, Dies gilt für Minijobber und für Teilzeitkräfte.

Am besten wäre es, wenn bei Minijobber und Teilzeitkräften eine schriftliche Vereinbarung über Arbeitszeit je Woche und Stundenlohn besteht.

Es geht hier darum, Nachforderungen in der Sozialversicherung zu vermeiden, wenn Umrechnungen von angenommenen Arbeitszeiten zu einer höheren Vergütung führen würden (sog. Phantomlohn).

Unabhängig vom gesetzlichen Mindestlohn ist der tarifliche Mindestlohn in der Branche maßgebend, wenn letzterer höher ist.

Neue Verdienstgrenzen beim Minijob ab 2024

Der Minijob-Lohn steigt ab 01.01.2024 auf monatlich max. € 538,00. Auf Basis des Mindestlohns von € 12,41 beträgt die wöchentliche Arbeitszeit beim Minijobber max. 10 Stunden.

Liegt dagegen z.B. der bisher vereinbarte Stundenlohn bei € 15,00, dann beträgt die wöchentliche Arbeitszeit nur max. 8 Stunden. Einzelfragen zur Ermittlung der wöchentlichen Arbeitszeit sollten mit der Steuerkanzlei abgeklärt werden.

Bestehende Minijobs können ab 2024 auf die neue Verdienstgrenze angepasst werden.

Daneben ist zu beachten, dass stets bei neu anzustellenden Minijobbern der Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zu klären ist.