Ein zunehmender Streitpunkt mit der Finanzverwaltung stellt – hauptsächlich in bargeldintensiven Unternehmen – die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung im Betrieb dar. Verstöße gegen die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung – wie z. B. keine zeitnahe Aufzeichnung, keine Kassensturzfähigkeit, fehlende Unterlagen – ermöglichen der Finanzverwaltung die Zuschätzung von Einnahmen. Schätzungsmöglichkeit Das Finanzamt darf nach der Rechtsprechung die Besteuerungsgrundlagen schätzen, wenn der Steuerpflichtige seinen […]