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Vorsicht bei zinslosen Gesellschafterdarlehen

Bei GmbHs kommt es immer wieder vor, dass Gesellschafter der Firma ein Darlehen gewähren und dieses in der Buchführung als Darlehensverbindlichkeit geführt wird. Ebenso gibt es die Fälle, dass für Gesellschafter-Geschäftsführer ein sog. Verrechnungskonto geführt wird, auf dem seine Barauslagen gebucht werden. Wird dabei vereinbart, dass das Darlehen bzw. Verrechnungskonto zinslos ist, hat dies fatale Folgen, wenn diese Verbindlichkeit länger als 12 Monate besteht. Denn in diesem Fall verlangt das Steuerrecht eine Abzinsung von jährlich 5,5 %. Dadurch entsteht ein sonstiger Ertrag im Unternehmen. Ausweg: Schriftliche Vereinbarung zum Darlehen bzw. Verrechnungskonto mit Tilgung und Verzinsung.

 

Bleiben Sie aktiv !

 

Ihr Winfried Dinglreiter

Steuerberater in Rosenheim