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Unternehmensgründung planen – Steuerberater in Rosenheim

Die Planung der eigenen Unternehmensgründung bedeutet mehr als eine Geschäftsidee zu haben und das  Unternehmen anzumelden. Sie stellt immerhin eine der wichtigsten Weichenstellungen im Leben des Gründers dar. Daher muss die Existenzgründung intensiv vorbereitet und aus der Geschäftsidee ist ein klares Geschäftskonzept entwickelt werden. Der Steuerberater kann hier ein idealer Sparringspartner für den Unternehmensgründer sein. Nachfolgend ein Überblick über wichtige Aspekte.

 

Businessplan

Der Businessplan ist im Grunde ein schriftlicher Leitfaden, in dem die einzelnen Bereiche des neuen Unternehmens dargestellt werden. Bei diesen Überlegungen prüft der Gründer die schlüssige Entwicklung seines Geschäftsmodells. Zum anderen ist der Businessplan auch eine wichtige Grundlage im Bankgespräch für die Finanzierungsanfrage.

 

Ein Businessplan enthält im Wesentlichen folgende Rubriken:

Geschäftsidee: Darstellung von  Gründungsidee, USP (einzigartiger Verkaufsvorteil) und Zielgruppen(Kunden)-Nutzen der Produkte oder Dienstleistungen.

Gründerperson: Beschreibung des Lebenslaufs, der Fähigkeiten und Ziele des Gründers.

Rechtsform: Darstellung der gewählten Rechtsform des Unternehmens mit Erläuterung.

Marktanalyse: Darstellung von  Zielgruppe, der Daten zum Marktpotenzial und der Wettbewerbssituation. Erläuterungen zum Marketing und zur Gewinnung von Kunden.

Standortanalyse: Darstellung aller relevanten Standortfaktoren zur Wahl der Immobilie.

Finanzplanung: Darstellung von Kapitalbedarf (auch Lebensunterhalt Gründer), Eigenkapital, Sicherheiten und mögliche Fördermittel. Ebenso der Rentabilitätsplan (Gewinn- und Verlustrechnung) für die ersten drei Jahre mit Erläuterung zu Umsatz und wesentlichen Kosten. Damit soll die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens eingeschätzt werden.

Zusammenfassung: Kurze Darstellung aller Punkte auf einem Blick. Diese „executive summary“ wird dem Businessplan voran gestellt und von Geldgebern zuerst gelesen.

 

Finanzierung

 

Die Finanzierung der Unternehmensgründung verteilt sich auf mehrere Säulen: Eigenkapital und Sicherheiten, Fremdkapital sowie mögliche Fördermittel und Zuschüsse. Wichtig ist dabei, dass der Gründer – bezogen auf seinen Kapitalbedarf – ein angemessenes Eigenkapital mitbringt. Denn anhand des privaten Eigenkapitaleinsatzes schätzen Banken auch den Unternehmergeist und Ernsthaftigkeit des Gründers ein. Schließlich sind die Hauptquelle für das nötige Fremdkapital meist Bankdarlehen bzw. Investitionskredite. Einen Teil des Finanzbedarfs können auch unter Umständen öffentliche Fördermittel beisteuern. Die Fördermittel sind zum einen günstige Darlehen oder dienen zur Aufstockung des Eigenkapitals als Kreditsicherheit. In manchen Fällen können Gründungszuschüsse beantragt werden. Fördermittel können nur über die Hausbank beantragt werden.

 

Betriebliche Steuern

 

Beim Start des Unternehmens muss dem Gründer klar sein, mit welchen betrieblichen Steuern er es zu tun hat. Dabei geht es auch um den richtigen Umgang mit dem Finanzamt. Die wichtigste Steuer zum Start ist die Umsatzsteuer und die damit zusammenhängenden Vorschriften. Denn die Umsatzsteuer wird nicht im Nachhinein durch das Finanzamt ermittelt, sondern muss monatlich vom Gründer selbst beim Finanzamt angemeldet und abgeführt werden. Hierbei spielt auch eine laufend ordentliche Buchführung im Unternehmen eine wichtige Rolle. Bei dieser Steuer kann dem Gründer sehr schnell viel Unheil drohen, wenn er hier nicht korrekt agiert. Die Wahl der sog. Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer hat ihre Tücken und sollte vorher gut überlegt sein.

 

Daneben hat es der Unternehmer mit der Einkommensteuer, Gewerbesteuer und im Fall einer GmbH auch mit der Körperschaftssteuer zu tun. Hierzu werden erst nach Ablauf des Geschäftsjahres entsprechende Steuererklärungen beim Finanzamt eingereicht. Bei diesen Steuern werden jedoch in der Regel bereits während des Geschäftsjahres vierteljährliche Vorauszahlungen verlangt, die dann mit der später im Steuerbescheid festgesetzten Steuer verrechnet werden. Werden im Unternehmen Arbeitnehmer beschäftigt, sind bei der Lohnabrechnung Lohnsteuern und Sozialbeiträge zu entrichten. Bei „selbständigen“ Subunternehmern (statt angestellten Mitarbeitern) ist unbedingt das Problem der „Scheinselbständigkeit“ zu beachten. Denn hier drohen dem Gründer erhebliche Probleme mit der Sozialversicherung.

 

Betriebsversicherung

 

Im Zuge einer Unternehmensgründung müssen geschäftliche und private Risiken bewertet und versichert werden. Zum einen geht es darum, im Unternehmen den notwendigen Versicherungsbedarf zu ermitteln und abzudecken (Betriebshaftpflicht, Betriebsunterbrechung, Feuer, Rechtsschutz). Daneben ergibt sich auch im privaten Bereich des Gründers neuer Versicherungsbedarf (Berufsunfähigkeit, Altersvorsorge), der angemessen abzudecken ist. Manche Risiken müssen sofort abgesichert werden, andere können auch später versichert werden. Vor allem in der sensiblen Startphase des Unternehmens sollten die Prämien für die Versicherungsverträge angemessen bleiben.

 

Gesetzlich oder privat krankenversichert?

 

Auch bei der Krankenversicherung ergibt sich für den Gründer eine neue Situation. Denn er ist nicht mehr automatisch gesetzlich versichert. Hier hat er die Wahl zwischen einer freiwillig-gesetzlichen Versicherung oder einer privaten Krankenversicherung. Erstere bietet den Vorteil, dass die Höhe der monatlichen Zahlung wie bei einem Arbeitnehmer nach dem Einkommen erhoben wird. Wer wenig verdient, zahlt wenig. Die privaten erheben in der Regel feste monatliche Beiträge und zahlen Teile davon zurück, wenn sie nicht in Anspruch genommen wurden. Die Beiträge richten hier sich nach Alter und Krankheitsrisiko. Für einen jungen Gründer ist die private Krankenversicherung meist wesentlich günstiger – verbunden mit besseren Leistungen als bei den Gesetzlichen. Der Nachteil: Im Alter steigen die Beiträge oft und ein späterer Wechsel in die freiwillig-gesetzliche Krankenkasse ist nicht mehr möglich. Auch ist zu beachten, dass in der privaten Krankenversicherung alle Familienangehörige einzeln zu versichern sind, während in der freiwillig-gesetzlichen Krankenversicherung ein Beitrag die ganze Familie einschließt (Familienversicherung).

 

Bleiben Sie aktiv !

 

Ihr Winfried Dinglreiter

Steuerberater in Rosenheim