Der Gewinn lässt sich schnell mindern, wenn noch bis Jahresende notwendige Reparaturen an Betriebsausstattungen oder am Firmengebäude vorgenommen werden. Sollten diese Arbeiten zwar bereits begonnen worden, aber nicht mehr bis Jahresende abgeschlossen sein, könnte eine Zwischenabrechnung von der ausführenden Firma angefordert und noch als Betriebsausgabe abgezogen werden. Kann jedoch der Reparaturaufwand erst im neuen Jahr vergeben werden, lässt sich mit […]