Bei Ausschöpfen der neuen Verdienstgrenze von € 556,00 beträgt die maximale monatliche Arbeitszeit 43 Stunden (bei € 12,82 Stundenlohn). Wöchentlich umgerechnet max. 10 Std. Bei einem Std-Lohn von € 15,00 beträgt beim Minijob die Wochen-Arbeitszeit nun 8,5 Std. Auch wenn die neue Grenze des Mindestlohns für die meisten Vergütungen von Mitarbeitern keine Rolle spielt, erinnern wir dennoch an die konsequente […]